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Bern, 5. Dezember 2000. Das Problem Variantenfahren soll nicht durch neue Pistengesetze oder gar eine Pistenpolizei gelöst werden. Vielmehr wollen die Schweizer Seilbahnen gesicherte Tiefschneeabfahrten einrichten, die Information über die Lawinengefahr und die -Prävention verstärken, Schulung anbieten und Freeridewerbung zurückhaltend verwenden.
Die Statistik der Unfälle infolge Variantenfahrens spricht eine deutliche Sprache: Gemäss Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) verunfallten während der Wintersaison 1999/2000 zwölf Variantenfahrer in Lawinen oder einem Sturz über Felsentödlich. Die Zahl der Variantenunfälle hat im Vergleich zur letzten Wintersaison um über 46% zugenommen (127 Unfälle). Wie die Studie Reisemarkt Schweiz zeigt, wollen nur 2% unserer Gäste Variantenfahren, bei Gruppenreisenden sind es 4%. Vor allem bei jugendlichen Snowboardern liegt dieser Anteil deutlich höher. Der Druck auf das Abenteuer abseits gesicherter Pisten dürfte aber anwachsen, das unter anderem auch, weil die Ski- und Snowboardindustrie speziell auf diese Saison den Freeridemarkt mit ihren Produkten verstärkt bearbeitet.
Seilbahnen Schweiz hat dieses Problem erkannt und zusammen mit Bahnunternehmen, Schweiz Tourismus, Beratungsstelle für Unfallverhütung, Swiss Snowboard Association (SSBA) sowie Skirechtsexperten einen Workshop zum Thema Variantenfahren veranstaltet. Mit dem Ziel, eine schweizweite einheitliche Haltung und Vorgehensweise herauszukristallisieren.
Die rechtlichen Aspekte Ein wichtiger Aspekt der Trends Offpiste, Backcountry oder Freeride ist die Rechtslage der Seilbahnunternehmen. Die geltenden FIS- und SKUS-Regeln (Schweizerische Kommission für Unfallverhütung auf Skiabfahrten und Loipen) bezeichnen den Verantwortungsbereich der Seilbahnen und den Freiraum der Wintersportler klar. Rechtlich gesehen sind die Seilbahnen nur für die gesicherten und markierten Pisten zuständig. Alle Gebiete ausserhalb der Pisten gelten als sogenanntes freies Skigelände. Wer sich dorthin begibt, tut dies auf eigene Verantwortung. Wenn aber Freerider durch ihr Verhalten den Pisten- und Transportbetrieb oder andere Sportler gefährden, kann das für sie straf- und zivilrechtliche Folgen haben. Wer sich wiederholt rücksichtslos verhält, muss mit einer Anzeige rechnen.
Heutige Offpiste-Praxis Das Variantenfahren abseits gesicherter Pisten ist ein bekanntes Problem. Freerider suchen abseits der Pisten Spass, Nervenkitzel, neue Erlebnisse und Herausforderungen. Die Schweizer Skigebiete gehen unterschiedlich damit um. Einige bieten gesicherte Tiefschneeabfahrten an, viele setzen auf die klassische Lawinenwarnung, Absperrungen und Verbote, andere auf Information und Gefahrenprävention. Klar ist, dass unsere Gäste Sicherheit, Freiheit und Information erwarten. Diesbezüglich ist das Freeride-Konzept der Rothornbahnen (Lenzerheide) und der Bergbahnen Saanenland-Simmental wegweisend. Mit offensiver Informationspolitik (Checkpoints) und Freeride-Schulung versuchen die Unternehmen die Wintersportler für die Gefahren der Natur zu sensibilisieren.
Am Workshop waren sich die Teilnehmer einig, dass in Zukunft das Problem Variantenfahren mit gesicherten Tiefschneeabfahrten, einer verstärkten Information über die Lawinengefahr und die -Prävention sowie Freeride-Schulung vor Ort angegangen werden soll. Ferner soll Freeridewerbung zurückhaltend verwenden werden. Was die Informationspolitik betrifft, wollen die Seilbahnen Schweiz zusammen mit dem SLF, der bfu, der SKUS, der Suva und den Unternehmen eine einheitliche und prägnante Kampagne initiieren.
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