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Seilbahnen Schweiz will keine Seilbahnruinen

Bern, 26. August 2005. Seilbahnen Schweiz (SBS) unterstützt den Rückbau von definitiv stillgelegten Seilbahnlagen. SBS sieht aber keinen Handlungsbedarf für zusätzliche Auflagen zur Sicherstellung des Rückbaus.

Wird der Betrieb einer Seilbahnanlage definitiv eingestellt, soll zwingend ein Rückbau der Anlagen erfolgen: das ist auch für Seilbahnen Schweiz eine klare Forderung. Denn für die Seilbahnbranche und den Tourismus stellt eine intakte Landschaft eine wichtige Existenzgrundlage dar. In Bezug auf die Sicherstellung des Rückbaus sieht der SBS jedoch keinen zusätzlichen, gesetzlichen Handlungsbedarf, da, wenn überhaupt, es sich um ein Problem des Vollzugs durch die Aufsichtsbehörden handelt.

Rechtslage Rückbau
Auf Bundesebene ist die Rückbaupflicht an das Erlöschen der Konzession geknüpft. Seilbahnunternehmen, die über eine gültige Konzession verfügen, können nicht zum Rückbau ihrer Anlage verpflichtet werden. Anders ist die Rechtslage bei kantonal bewilligten Anlagen: Erlischt die Betriebsbewilligung, muss die Anlage grundsätzlich entfernt werden. Die Praxis sieht jedoch vor, dass bei vorübergehend stillgelegten Anlagen von einem Rückbau einstweilen abgesehen werden kann.

Problem des Vollzugs
Aufgrund von Abklärungen steht fest, dass es keine stillgelegte Seilbahnanlage gibt, bei der wegen einem Konkursfall der Rückbau unterblieben wäre. Bei Anlagen, wo noch kein Rückbau erfolgt ist, handelt es sich ausschliesslich um einen fehlenden Vollzugswillen der Aufsichtsbehörden.

Keine Ruinen am Col des Mosses
Der SBS hält fest, dass es sich bei den Seilbahnanlagen am Col des Mosses (Pic Chaussy) keineswegs um Seilbahnruinen handelt. Die Betreiberfirma Pic Chaussy SA möchte die Anlage wieder in Betrieb nehmen. Vorerst wird das Vorhaben jedoch durch Einsprachen seitens Pro Natura blockiert.


Weitere Informationen:

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