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VII. Finanzielles |
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Art. 27 Mittelbeschaffung
Die Einnahmen des Verbands bestehen aus:
a) Mitgliederbeiträgen
b) Vermögenserträgen
c) Entschädigungen für Dienstleistungen
d) Erlös aus Publikationen und Veranstaltungen
e) weiteren Zuwendungen.
Art. 28 Entschädigungen
Die Entschädigungen der Mitglieder der Organe werden in einem Entschädigungsreglement
geregelt.
Art. 29 Rechnungsabschluss
Geschäftsjahr des Verbands ist das Kalenderjahr. Der Abschluss der Jahresrechnung
erfolgt jeweils auf den 31. Dezember.
Art. 30 Haftung
Für die Verpflichtungen des Verbands und seiner Organe haftet ausschliesslich
das Verbandsvermögen.
Art. 31 Auflösung
1) Beschliesst die Generalversammlung die Auflösung des Verbands oder treffen
die gesetzlichen Auflösungsgründe zu, so tritt er in Liquidation. Das Liquidationsverfahren
richtet sich nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
2) Das nach Tilgung sämtlicher Schulden verbleibende Verbandsvermögen wird
nach Massgabe der von den Mitgliedern in den letzten zehn Jahren bezahlten
Beiträge unter ihnen verteilt.
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