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VII. Finanzielles


Art. 27 Mittelbeschaffung

Die Einnahmen des Verbands bestehen aus:
a) Mitgliederbeiträgen
b) Vermögenserträgen
c) Entschädigungen für Dienstleistungen
d) Erlös aus Publikationen und Veranstaltungen
e) weiteren Zuwendungen.


Art. 28 Entschädigungen

Die Entschädigungen der Mitglieder der Organe werden in einem Entschädigungsreglement
geregelt.


Art. 29 Rechnungsabschluss

Geschäftsjahr des Verbands ist das Kalenderjahr. Der Abschluss der Jahresrechnung
erfolgt jeweils auf den 31. Dezember.


Art. 30 Haftung

Für die Verpflichtungen des Verbands und seiner Organe haftet ausschliesslich
das Verbandsvermögen.


Art. 31 Auflösung

1) Beschliesst die Generalversammlung die Auflösung des Verbands oder treffen
die gesetzlichen Auflösungsgründe zu, so tritt er in Liquidation. Das Liquidationsverfahren
richtet sich nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
2) Das nach Tilgung sämtlicher Schulden verbleibende Verbandsvermögen wird
nach Massgabe der von den Mitgliedern in den letzten zehn Jahren bezahlten
Beiträge unter ihnen verteilt.


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D-A-CH Tagung 2010  




21. und 22. Oktober 2010 im Casino Kursaal, Interlaken

Swiss Mountain Award  

Swiss Mountain Award 2010

 
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