Alter Browser

Anmelden


Stellenbörse

Stellenbörse

Offene Stellen von Seilbahn-Unternehmen.

Weiter
NEWS

Newsletter abonnieren

 
 

Medienmitteilungen abonnieren

 
 
Panorama Wallis
Urdenbahn
Pistenfahtzeug
Gstaad
Stoos

Schneemangelentschädigung

> Service > Fachberatung / Doku > Beratungsstellen > Beratungsstelle Recht > Schneemangelentschädigung

Bei fehlendem Schnee besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Schneemangelentschädigung zu beziehen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in Art. 42 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG, SR 837.0) und in Art. 51a der zugehörigen Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIV, SR 837.02).

Auf der Seite Seite finden Sie weitere Informationen, die Formulare zur Beantragung der Schlechtwetterentschädigung, eine Überblicksbroschüre sowie einen Link zu den Adressen der zuständigen kantonalen Amtsstellen und der Arbeitslosenkassen.

Kontaktmöglichkeit

recht@seilbahnen.org