Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) wurde 2020 einer Totalrevision unterzogen. Diese Verordnung legt die Massnahmen fest, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten getroffen werden müssen. Darunter fallen auch der Unterhalt oder die Kontrolle von Bauwerken.Seilbahnen Schweiz hat unter Einbezug von Fachpersonen ausführlich und mit zahlreichen spezifischen Änderungsanträgen Stellung genommen. Die Stellungnahme ist auf der SBS-Website im Mitgliederbereich einsehbar.
Eine wesentliche Neuerung der revidierten Bauarbeitenverordnung besteht darin, dass vor Beginn der Bauarbeiten ein Konzept vorliegen muss, welches die erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen aufzeigt und namentlich die Notfallorganisation regelt. Hier finden Sie ein FAQ und hier die wichtigsten Änderungen in Kürze zur neuen Bauarbeitenverordnung, zusammengestellt von der SUVA.
Die überarbeitete Verordnung tritt auf 1. Januar 2022 in Kraft.