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TECH NEWS 2-2020 - Mitgliederinfo für Technik-Verantwortliche

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Coronavirus

   

SBS-Website: Hilfestellungen für Mitglieder

Die Geschäftsstelle von Seilbahnen Schweiz ist in enger Abstimmung mit den Regionalverbänden daran, den SBS-Mitgliedern relevante Informationen und Hilfestellungen rund um die Folgen der Coronavirus-Pandemie zu bieten. Die Coronavirus-Website wird laufend aktualisiert.
 
 
   

Betriebskontrollen und Audits vom BAV vorübergehend ausgesetzt

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat wegen der Coronavirus-Pandemie gezielte Sondermassnahmen zur Entlastung der konzessionierten Transportunternehmen beschlossen. So setzt das BAV die Betriebskontrollen und Audits im Rahmen der Sicherheitsüberwachung vorübergehend aus. Dies gelte auch für die Seilbahnen, wie das BAV auf Nachfrage von Seilbahnen Schweiz bestätigt hat. Verantwortlich für die Sicherheit ihrer Anlagen und deren Betrieb sind weiterhin grundsätzlich die konzessionierten Bahnunternehmen.
 

Hilfsmittel

   

Überarbeitete Richtlinie 4 mit Hilfsmittel tritt auf 1. April in Kraft

Die Nutzungsdauer der Maschinen- und Elektrotechnik sind bekanntlich weggefallen. Das neue Hilfsmittel der überarbeiteten Richtlinie 4 dient den Seilbahnunternehmen dazu, die gesetzlichen Pflichten gemäss Art. 52 der Seilbahnverordnung wahrzunehmen. Es ermöglicht ihnen eine Analyse und saubere Planung möglicher Massnahmen an ihren altrechtlichen Anlagen. Die Arbeiten an der Richtlinie 4 und am Hilfsmittel hat eine Expertengruppe aus SBS-Vertretern, Betreibern, Herstellern und Behörden durchgeführt. SBS ist daran, regionale Veranstaltungen mit Beteiligung eines BAV-Vertreters aufzugleisen.

> Weiter
> BAV: Hauptseite Richtlinie 4
> Schreiben des BAV zur Inkraftsetzung der überarbeiteten Richtlinie
> Gebrauchsanweisung Hilfsmittel Richtlinie 4
 

Recht

   
Kim Lumelius

Umsetzung BehiG: Arbeitsgruppe bereitet Leitfaden vor

Für alle Seilbahnen, die mehr als acht Personen pro Fahrzeug oder Kabine transportieren, gilt es, das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) bis zum 31.12.2023 umzusetzen. Eine von SBS geleitete Arbeitsgruppe mit juristischer Begleitung sowie Vertretern aus der Kommission Technik und Energie, Herstellern und des Bundesamtes für Verkehr erstellt bis Herbst 2020 einen Umsetzungsleitfaden. Ziel dabei ist es unter anderem, die Anwendung des Gesetzes und seine verschiedenen Umsetzungsverordnungen bei den Seilbahnen sowie die Verhältnismässigkeit für Massnahmen zu klären.