Seilbahnen Schweiz bietet nebst der beruflichen Grund- auch berufsorientierte und branchenspezifische Weiterbildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Seilbahnunternehmungen an.
Die Weiterbildungskurse sind in folgende Bereiche unterteilt:
Seit Herbst 2017 werden Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, finanziell unterstützt. Sie können einen entsprechenden Antrag beim Bund stellen.
Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung (Berufsprüfung, höhere Fachprüfung) vorbereitet, kann neu mit Bundesbeiträgen rechnen – sofern er bzw. sie im Anschluss an den Kurs die eidgenössische Prüfung absolviert. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der angefallenen Kursgebühren (bei der Berufsprüfung maximal 9500 Franken, bei der höheren Fachprüfung maximal 10'500 Franken). Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg. Subventionsberechtig ist die Ausbildung zum Seilbahnfachmann/-frau sowie zum Fachmann/-frau des Pisten- und Rettungsdienstes (Zentralkurs A, B, Lawinensprengkurs und Zentralkurs C).
Da der Bund eine subjektorientierte Finanzierung leistet, werden nur Kurskosten zurückerstattet, welche der Kursteilnehmer selber bezahlt hat. Dies hat zur Folge, dass Seilbahnen Schweiz sämtliche vorbereitende Kurse für Berufsprüfungen ausschliesslich an die Kursteilnehmer fakturieren muss, damit eine entsprechende Rückforderung beim Bund möglich ist.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/hbb/finanzierung.html