Behindertengleichstellungsgesetz
Das «Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen» (BehiG) zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen bzw. eingeschränkter Mobilität vor Diskriminierung zu schützen und ihre Integration in allen Lebensbereichen zu fördern.
Menschen mit Behinderungen oder Menschen, die temporär auf Hilfe angewiesen sind, müssen die Möglichkeit haben, unabhängig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu reisen. Dies schreibt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) vor, welches am 1. Januar 2004 in Kraft trat und ab 2024 umfassend gilt. Das Gesetz beinhaltet Bereiche wie den Zugang zu Bildung, Arbeit, öffentliche Einrichtungen, Verkehrsmittel und Kommunikationstechnologien. Das Ziel des Gesetzes ist es, Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität (ältere Menschen oder Personen mit Verletzungen, Schwangere oder Personen mit Kinderwagen) ein autonomes Reisen zu ermöglichen und verbessert gleichzeitig den Komfort für alle Reisenden.
Seilbahnen Schweiz stellt seinen Mitgliedern verschiedene Hilfsmittel für die Umsetzung des BehiG zur Verfügung, darunter Checklisten, Wegleitungen und weitere Unterlagen. Zur Bewertung der Barrierefreiheit stehen zudem Excel-Listen bereit, die spezifisch für die jeweiligen Seilbahnsysteme erstellt wurden.
Informationen zu Haltestellen und Haltekanten – BehiG-Bestandsaufnahme
Die Verordnung über die behindertengerechte und barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Verkehrs verpflichtet zu einer Bestandsaufnahme der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr. Zu diesem Zweck werden bei ÖV-Stationen Daten zur Barrierefreiheit erhoben und in der zentralen Datenbank «atlas» erfasst. Seilbahnbetreiber sind angehalten, die Informationen in der zentralen Datenbank «atlas» anzupassen, sofern Änderungen an den relevanten Seilbahnanlagen vorgenommen werden, oder neue Anlagen zu in Betrieb genommen wurden.

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Elias Zimmerli
Projektleiter Technik