Seilbahnen und Skilifte: Mit Abstand das sicherste Verkehrsmittel
Ein Vergleich mit anderen Verkehrsträgern verdeutlicht, dass Seilbahnen und Skilifte mit Abstand das sicherste Transportmittel sind. Bezogen auf die Fahrgastzahlen ist hier das Risiko, tödlich zu verunfallen, rund zehnmal kleiner als im Auto oder Zug und gar mehr als fünfzig Mal kleiner als im Flugzeug. Das Risiko, sich in Seilbahnen und auf Skiliften zu verletzen, ist drei- bis viermal geringer als im Tram, Bus oder Zug und gar fünfzig Mal geringer als im Auto.
Unfälle passieren äusserst selten. Wenn sich trotzdem einmal etwas ereignet, ist menschliches Versagen die häufigste Ursache. Ein Misstritt beim Aussteigen oder das unachtsame Abbügeln beim Skilift kann Verletzungen zur Folge haben. Technisches Versagen als Unfallursache ist hingegen äusserst selten.
Daten zu den Unfällen sind beim Bundesamt für Statistik (Verkehrsunfallstatistik) abrufbar.
Strenge Auflagen und Kontrollen
Schon beim Bau der Anlagen müssen verschiedene Standards erfüllt werden, damit überhaupt eine Konzession und Betriebsbewilligung erteilt wird. Um das Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten, werden die Seilbahnen auch nach der amtlich begleiteten Inbetriebnahme laufend überprüft und an den neusten technischen Stand angepasst.
Die Seilbahnunternehmungen selber schenken der Ausbildung des Personals und der Instandhaltung der Anlagen höchste Aufmerksamkeit. Der eidgenössisch diplomierte Seilbahnfachmann ist für das reibungslose Funktionieren der einzelnen Anlagen einer Seilbahnunternehmung verantwortlich. Auch gilt es die aktuelle Wetter- und Lawinensituation laufend zu beurteilen und bei Gefahr den Betrieb unverzüglich einzustellen.
Die Bahnen werden systematisch innerhalb bestimmter Zeitabschnitte geprüft: Täglich wird vor der ersten Fahrt mit Gästen eine Dienstfahrt durchgeführt; der Hilfsantrieb unterliegt einer wöchentlichen, die Betriebs- und Sicherheitsbremsen einer monatlichen, die Zug- und Tragseile einer halbjährlichen Prüfung. Jährlich wird auf jeder Seilbahnanlage eine obligatorische Bergungsübung durchgeführt. Alle zwei Jahre werden die Zugseilbefestigungen an den Laufwerken geprüft.
In den Verordnungen des Bundesamtes für Verkehr (BAV) ist detailliert aufgelistet, welche Teile auf welche Weise kontrolliert und in welchen Intervallen sie einer Revision unterzogen werden müssen. Die Sicherheitsnormen gelten im internationalen Vergleich als sehr streng. Das BAV überwacht laufend die Sicherheit der über 600 eidgenössisch konzessionierten Anlagen und führt periodisch Inspektionen durch. Die Kontrollstelle des Interkantonalen Konkordats für Seilbahnen und Skilifte (IKSS) ist in gleicher Funktion für die Skilifte und die rund 200 kantonal bewilligungspflichtigen Kleinluftseilbahnen zuständig. Auch hier erfolgen regelmässig Inspektionen.
Mehrfache Sicherheit
Besonderer Aufmerksamkeit unterliegen die Seile, die gleichsam das Herzstück der Sicherheit bilden. Diese werden periodisch mit der sogenannten magnetinduktiven Methode und auch visuell auf mögliche kleine Risse untersucht und im Verdachtsfall geröntgt.
Für erhöhte Sicherheit sorgt auch die Technik selber mit integrierten Systemen, die im Falle einer Panne selbsttätig auf die sichere Seite reagieren und die Bahn zum Stillstand bringen. Beispiel Steuerung: Das eingebaute Sicherheitssystem überwacht laufend jeden Zustand und schaltet bei einem Defekt oder Störung, etwa wenn sich das Seil ins Gummi-Rollenfutter fressen würde, automatisch ab. Auch die Bremssysteme sind ausgeklügelt: Umlauf- und Pendelbahnen sind mit drei voneinander unabhängigen Bremssystemen ausgestattet. Einerseits lässt sich eine Bahn über den Antriebsmotor elektrisch stoppen. Andererseits wirken zwei hydraulische Systeme – eine Betriebs- sowie eine Sicherheitsbremse – direkt auf das Antriebsrad des Förderseils ein. Bei Pendelbahnen wird eine weitere Bremse eingebaut, die sogenannte Fangbremse, eine am Laufwerk der Kabine befestigte Zange, die direkt auf das Tragseil klemmt.
Steuerung, Antrieb und Bremsen werden jährlich kontrolliert genauso wie das Fahrwerk, das regelmässig komplett zerlegt und gereinigt wird. Speziell geprüft werden auch alle tragenden Teile einer Anlage wie die Stützen und Stationseinrichtungen.
Das Sicherheitsmanagement bei Seilbahnen und Skiliften umfasst auch detaillierte Bergungs- und Rettungspläne für den Fall, dass trotz aller Vorsicht einmal eine Seilbahn steckenbleiben sollte. Die externen Aufsichtsbehörden prüfen regelmässig mittels Audit und Betriebskontrollen die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Bei geringsten Sicherheitsmängeln könnte den Bahnen zudem der Entzug der Betriebsbewilligung drohen.
Hohe Sicherheitsstandards auch für Pisten und Sommeranlagen
Nicht nur die Bahnanlagen müssen so sicher wie nur menschenmöglich sein; auch für die Schneesportabfahrten (Pisten, Snowparks etc.) und die Anlagen für Sommeraktivitäten gelten hohe Sicherheitsstandards. Die Mitglieder von Seilbahnen Schweiz sind verpflichtet, ihre Pisten und Sommer-Anlagen von den Sicherheitsexperten des Verband kontrollieren und offiziell abnehmen zu lassen.
Mehr zum Thema
Bundesamt für Verkehr, Seilbahnen
Bundesamt für Statistik, Unfälle Seilbahnen
Interkantonales Konkordat für Seilbahnen und Skilifte IKSS
SBS Beratungsstelle Sicherheit
SBS Beratungsstelle Seilbahntechnik
|