Die Pistenanlagen stellen, ähnlich wie das Strassennetz, einen Verkehrsraum dar. Die Benutzerinnen und Benutzer der Pisten sind grundsätzlich dafür verantwortlich, dass sie sich und andere Menschen nicht gefährden. Der Internationale Skiverband (FIS) hat zehn Verhaltensregeln formuliert, in denen die von Skifahrern und Snowboardern geforderten Sorgfaltspflichten dargelegt sind. Diese Regeln sind für alle Benützer von Skiabfahrten verbindlich und werden auch von der Justiz für die Beurteilung von Unfällen beigezogen. Die Regeln sind in den Skigebieten auf Tafeln leicht verständlich dargestellt.
Die Mitarbeitenden der Seilbahnunternehmen sind angewiesen, Gäste auf die Einhaltung der Regeln hinzuweisen. Die allermeisten Pistenbenutzerinnen und -benützer verhalten sich erfreulicherweise absolut korrekt. Es gibt aber leider Pistenrowdies, die sich und andere gefährden. Die Seilbahnunternehmen haben für die Sicherheit aller Gäste zu sorgen und sind deshalb berechtigt, Fehlbare zu ermahnen und ihnen bei besonders verantwortungslosem Verhalten sogar die Bahntickets zu entziehen und sie von den Pisten zu weisen. Die Mitarbeitenden der Pisten- und Rettungsdienste werden in der Aus- und Weiterbildungskursen von Seilbahnen Schweiz regelmässig für den Ordnungsdienst geschult.
FIS Regeln (Druck PDF)
Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu)
SKUS
Suva
Swiss-Ski
Swiss Snowsports