Eine intakte Natur ist das wichtigste Kapital für die touristische Entwicklung. Diesem Umstand tragen auch die Schweizer Seilbahnen Rechnung. Aufgrund ihrer unternehmerischen und gesellschaftlichen Verantwortung sehen sie sich zu einem sorgfältigen Umgang mit den Ressourcen Natur und Landschaft verpflichtet. Vor diesem Hintergrund sind Ökologie und Ökonomie keine Widersprüche.
Tourismus ohne Natur ist undenkbar. Die Schweizer Bergwelt bietet ihren Besuchern einzigartige landschaftliche Reize. Lange Zeit galt dieses Kapital in der Schweiz als praktisch unbegrenzt verfügbar.
Vor über hundert Jahren wurden im Alpenraum die ersten Berggipfel mit Transportanlagen erschlossen: Anfänglich waren es ausschliesslich Zahnradbahnen und Standseilbahnen, mit denen schwindelnde Höhen auf einmal auch für breite Bevölkerungskreise zugänglich wurden. Die Bauten aus jener Zeit – etwa die Bahnen auf die Rigi, auf das Jungfraujoch, auf das Stanserhorn oder auf den Monte San Salvatore – werden noch heute als Pionierleistungen bewundert.
In den folgenden Jahrzehnten wurden weitere Anlagen für den Personentransport in den Bergen entwickelt: Luftseilbahnen, Skilifte, Sesselbahnen, Gondelbahnen. Die immer ausgefeiltere Transporttechnik löste einen euphorischen Sturm auf die Berge aus, der bis in die siebziger Jahre anhielt: Zahlreiche Gipfel und Hügel wurden mit Transportanlagen erschlossen. Es kam zu einer ungestümen Entwicklung, die manchenorts teilweise unerfreuliche Nebenwirkungen auf Natur und Landschaftsbild zeitigte.
Die Trendwende brachte das Tourismuskonzept des Bundes und die damit verbundene neue Konzessionspolitik Ende der 1970er-Jahre. Die touristische Entwicklung wird mit diesem Instrument gezielt gelenkt. Der Steuerungsprozess der Bundesbehörden setzt hauptsächlich bei den Bergbahnen an. Das ist kein Zufall, gelten die Bergbahnen doch seit jeher als Motoren der touristischen Entwicklung. Neue Transportanlagen im Berggebiet werden seither nur noch mit grosser Zurückhaltung bewilligt. Seit Jahrzehnten werden in der Schweiz keine neuen, vorher unberührten Regionen mehr mit Transportanlagen erschlossen. Die letzten Neuerschliessungen von Wintersportgebieten fanden 1979 in Saas Fee und 1981 in Evolène statt.
Diese restriktive Bundespraxis wird von der Seilbahnbranche mitgetragen. Im Verbandsleitbild hält Seilbahnen Schweiz bezüglich Konzession für neue Transportanlagen fest: «Bestehende Anlagen in erschlossenen Wintersportgebieten sollen im Rahmen der geltenden Rechtsordnung ohne Einschränkungen ersetzt und ergänzt werden können. Neue Verbindungen zwischen erschlossenen Wintersportgebieten sollen im Rahmen allfälliger UVP-Auflagen bewilligt werden. In allen übrigen Fällen ist grosse Zurückhaltung zu üben. Insbesondere sollen wertvolle Landschaften von nationaler Bedeutung und das eigentliche Hochgebirge in bisher unberührten Landschaften nicht neu erschlossen werden.»
Seit 1980 hat sich im Schweizer Berggebiet das touristische Wachstum von quantitativen in qualitative Dimensionen verlagert. Gebiete, die bis zu jenem Zeitpunkt nicht mit touristischen Transportanlagen erschlossen wurden, sollen auch in Zukunft unberührt bleiben – ein Bedarf an zusätzlichen touristischen Zentren besteht nicht mehr. In Gebieten hingegen, die bereits erschlossen sind, soll die Qualität des touristischen Angebots durch kontinuierliche Anpassung an neue Standards gewährleistet werden können.
Damit ist einerseits die Versorgung mit zeitgemässen Transportanlagen gemeint, anderseits aber auch die ergänzende Infrastruktur, die für ein kundenorientiertes, leistungsfähiges Angebot der Bergbahnen erforderlich ist. Dazu gehört beispielsweise der Unterhalt von Skipisten und Wanderwegen oder die technische Beschneiung.
Grössere Bauvorhaben durchlaufen in der Schweiz ein Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP). Diesem Verfahren unterliegen auch Projekte von Seilbahnen, beispielsweise Anlagen zur Beschneiung von Flächen mit einer Grösse von mehr als 5 Hektaren. Bei solchen Projekten, aber auch beim Bau einer neuen Seilbahnanlage oder bei der Planierung für eine Piste, arbeiten die Seilbahnunternehmungen eng mit Umweltschutzfachstellen zusammen. Vielfach ziehen sie auch externe Fachleute für eine ökologische Baubegleitung bei.
Die Seilbahnbranche ist bestrebt, mit solchen Prozessen potenzielle Interessenskonflikte zwischen den Anliegen von Ökonomie und Ökologie so früh wie möglich zu erkennen und durch geeignete Massnahmen zum Nutzen beider Seiten beizulegen. In diesem Sinne ist die Branche auch an einem kontinuierlichen Austausch von Wissen und Meinungen mit der Öffentlichkeit und mit Umweltschutzorganisationen interessiert.
Der Schutz der Umwelt ist aber nicht nur auf dem Berg selber ein Thema. Bei der Anreise in die touristischen Destinationen kommt es in den Bergtälern vielerorts zu Verkehrsengpässen. Die Schweizer Seilbahnen setzen sich hier aktiv für zeitgemässe Verkehrskonzepte ein: Sie engagieren sich für Shuttle-Busse für die Schneesportgäste, bewirtschaften PW-Parkplätze und fördern die Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Verkehr. Die Kooperation zwischen öV und Seilbahnen zeigt sich selbst auf Verbandsebene: Seilbahnen Schweiz und der Verband öffentlicher Verkehr betreiben eine gemeinsame Geschäftsstelle und arbeiten eng zusammen.
Wenn Touristen und Tagesausflügler in die Schweizer Bergwelt kommen, suchen sie vor allem eines: eine möglichst intakte Natur. Dieser Anspruch stellt die touristischen Anbieter vor eine grundsätzliche Verpflichtung. Deshalb ist Seilbahnen Schweiz auch Mitunterzeichner der Nachhaltigkeits-Charta des Schweizer Tourismus.