Beratungsstellen SicherheitDie Sicherheit ist oberstes Gebot der Seilbahnbranche. Die Seilbahnanlagen stehen sicherheitsmässig unter der Kontrolle des Bundesamts für Verkehr (eidgenössisch konzessionierte Anlagen) respektive des Interkantonalen Konkordats für Seilbahnen und Skilifte (kantonal bewilligte Kleinanlagen). Für die Schneesportanlagen und die Einrichtungen für die Sommeraktivitäten gelten die einheitliche Sicherheitsstandards des Branchenverbands. Seilbahnen Schweiz führt eine Beratungsstelle Sicherheit für die Bereiche Schneesportanlagen und Sommeraktivitäten. Deren Experten sind zuständig für die obligatorischen Abnahmen (Homologationen) der Pisten und Sommeranlagen sowie die Verleihung der entsprechenden Gütesiegel. Beratungsstelle Sicherheit Schneesportanlagen |