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Beratungsstelle Sicherheit Schneesportanlagen



 

Geprüfte Pisten

Schneesportanlagen in Wintersportgebieten werden von Experten regelmässig nach verschiedenen Beurteilungs-kriterien überprüft: Sie untersuchen dabei Aspekte wie Verantwortlichkeits- und Organisationsstrukturen, Sicherheit, Markierung und Signalisation, Pistenqualität, Pisten- und Rettungsdienst, Rettungsorganisation, Ausbildungsstand der Pisten- und Rettungsfachleute sowie statistische Unfallerfassung.

Alle Mitglieder von Seilbahnen Schweiz mit Winterbetrieb sind verpflichtet, ihre Schneesportanlagen von Experten der Beratungsstelle Sicherheit von Seilbahnen Schweiz kontrollieren zu lassen. Wenn sie die Auflagen erfüllen, erhalten sie das Qualitäts- und Sicherheitslabel „Geprüfte Pisten“. Alle drei Jahre finden entsprechende Nachkontrollen statt.

Kontaktperson

Romano Pajarola, Leiter Beratungsstelle Sicherheit Schneesportanlagen, Tel. +41 31 350 43 51, romano.pajarola@seilbahnen.org

Downloads

Verkehrssicherungspflicht (PDF)
Geänderte Bestimmungen 2019 (PDF)
Verkehrssicherungspflicht italienisch 2019 (PDF)
Geänderte Bestimmungen italienisch 2019 (PDF)
SKUS-Richtlinien (PDF)


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Dem Logo ist ein Textzusatz beizufügen: Der Pisten- und Rettungsdienst der Bergbahn XY ist von Seilbahnen Schweiz anerkannt.

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Dem Logo ist ein Textzusatz beizufügen: Der Pisten- und Rettungsdienst der Bergbahn XY ist von Seilbahnen Schweiz anerkannt.