Die von Seilbahnunternehmen betriebenen Anlagen für Sommeraktivitäten wie Sommerrodelbahnen, Tyrolienne-Einrichtungen, Seilparks oder Tubingbahnen, werden seit Sommer 2013 von Seilbahnen Schweiz offiziell abgenommen (homologiert). Damit gelten branchenweit auch für die Sommeranlagen einheitlich hohe Sicherheitsstandards, ähnlich wie dies bei Schneesportabfahrten schon länger der Fall ist.
Die Homologation ist für die Mitglieder von Seilbahnen Schweiz obligatorisch. Erfüllt werden müssen die Normen sowohl in baulich-technischer als auch in betrieblicher Hinsicht. Die Homologation wird maximal für drei Jahre gewährt – danach ist eine erneute Abnahme durch die Beratungsstelle Sicherheit von Seilbahnen Schweiz fällig. Die Sicherheitsexperten von Seilbahnen Schweiz sind berechtigt, jederzeit unangemeldete Kontrollen durchzuführen. Sie stehen den Mitgliedern auch beratend zur Seite.
Seilbahnunternehmen können zusätzlich zur obligatorischen Homologation das freiwillige Gütesiegel «Geprüfter Sommerbetrieb» erlangen. Dieses bescheinigt auch gegen aussen, dass ein Unternehmen sein gesamtes Angebot an Sommeraktivitäten im Einzugsgebiet der Bahnen auf mögliche Risiken geprüft hat. Das Siegel wird von Seilbahnen Schweiz vergeben. Die Sicherheitsbeurteilung erfolgt gestützt auf die «Checkliste Verkehrssicherungspflicht für Sommeraktivitäten». KontaktpersonRomano Pajarola, Verantwortlicher Beratungsstelle Sicherheit, +41 31 350 43 51, romano.pajarola@seilbahnen.org DownloadsLogo Internet-Anwendung |