Bergbahnen sind bereit für die Skisaison 2020/21: Gut geschützt in den SchneeAktualisiert: 8.12.2020 Fragen und AntwortenSchutzkonzeptSeilbahnen Schweiz stellt seinen Mitgliedern eine «Grundlage Schutzkonzept Seilbahnen Covid-19» als Basis für das betriebseigene Schutzkonzept zur Verfügung. Die aktuelle Version (Version 5.1, Stand 7. Dezember 2020) ist vom BAG plausibilisiert und als sehr gut beurteilt worden. Die Bergbahnunternehmen haben damit ein Instrument in der Hand, um die nötigen Schutzmassnahmen vor Ort für die Gäste und Mitarbeitenden professionell zu organisieren.
Sollten der Bundesrat oder die Bundesverwaltung grundlegende schutzkonzeptrelevante Änderungen verordnen, würde SBS die Konzeptgrundlage anpassen und dies kommunizieren. AuskünfteFritz Jost, fritz.jost@seilbahnen.org; 031 350 43 42 oder Berno Stoffel, berno.Stoffel@seilbahnen.org; 031 350 43 40 Dieses Element ist auf der Webseite unsichtbar - nicht entfernen, dass die Bearbeitung des Accordion korrekt funktioniert.
Schutzkonzept-Anwendungen / Webinar Covid-19 / FAQ ArbeitsrechtEinführung Webinar Covid-19 Themen (PDF)
Krisenmanagement Gemeinde Zermatt (PDF) Anwendung Schutzkonzept Glacier 3000 (PDF) Anwendung Schutzkonzept Arosa Lenzerheide (PDF) Anwendung Schutzkonzept Saas-Fee (PDF) FAQ: Arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit COVID-19 (PDF)
Kampagne «Clean & Safe» von Schweiz TourismusUnter der Schirmherrschaft von Schweiz Tourismus haben die Tourismusverbände die Vertrauenskampagne «Clean & Safe» lanciert. Ein gemeinsames Label kennzeichnet gegen aussen, dass das Unternehmen den Schutz der Gäste und Mitarbeitenden ernst nimmt. Die Mitglieder von Seilbahnen Schweiz mit entsprechendem Schutzkonzept können das Label online bei Schweiz Tourismus bestellen, respektive herunterladen. Kampagnen-Website: www.clean-and-safe.ch
Beschäftigung von MitarbeitendenDer Bundesrat hat beschlossen, die im Zuge der Corona-Krise vorübergehend grosszügigere Handhabung in Bezug auf die Ausrichtung von Kurzarbeitsentschädigung unter anderem für Saisonmitarbeitende und für Lernende ab dem 1. September 2020 aufzuheben und zum ursprünglichen System der Kurzarbeitsentschädigung zurückzukehren. Lediglich gewisse Massnahmen wie die Anwendung des vereinfachten Verfahrens bei der Voranmeldung und des summarischen Verfahrens bei der Abrechnung gelten bis Ende dieses Jahres weiter. Der aktuellste Stand findet sich auf der Webseite des Bundes. Fahrplanänderungen der SBB meldenDie wieder hochgefahrenen Fahrpläne der Seilbahnen sind in den Online-Fahrplänen entsprechend auszuweisen. Es ist wichtig, dass die Online-Fahrpläne immer aktuell sind und die Gäste nicht irregeführt werden durch widersprüchliche Angaben.
Die Seilbahnunternehmen sind deshalb aufgefordert, ihre Fahrplanmutationen bei der Fahrplanmeldestelle der SBB, info.fahrplandatenbank@sbb.ch unverzüglich zu melden und laufend aktuell zu halten. Für Rückfragen: Roger Schürch, Fachlead Fahrplanpublikation SBB, Telefon 079 516 69 83. Ausbildungszentrum SBS in MeiringenDas Ausbildungszentrum SBS in Meiringen hat den Präsenzunterricht wieder aufgenommen, dies gekoppelt mit einem Schutzkonzept. Die Lernenden und Kursteilnehmer/-innen wurden vom AZ SBS direkt informiert.
Schutzkonzept Das Schutzkonzept für das AZ SBS steht allen Kursteilnehmenden auf Office 365 Teams als Download zur Verfügung. Zuständigkeiten / BehördenDas Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist die nationale Leitbehörde und damit übergeordnet zuständig für die Lagebeurteilung und entsprechende Empfehlungen, Bestimmungen und Anordnungen auf Bundesebene. Diese können ergänzt werden durch Erlasse der kantonalen Gesundheitsbehörden. Seilbahnen Schweiz gibt keine eigenen Empfehlungen ab.
Massgebend sind in jedem Fall die Informationen der Behörden, welche auf der Corona-Virus-Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und auf der Webseite des Bundesamtes für Verkehr (BAV) zur operativen Betriebsplanung publiziert sind. Die Unternehmen arbeiten nach ihrem firmeninternen Pandemieplan. Die abgeltungsberechtigten Seilbahnen des öffentlichen Verkehrs orientieren sich an den Empfehlungen/Richtlinien der Systemführer SBB (Schiene) und Postauto Schweiz (Strasse). Dieses Element ist auf der Webseite unsichtbar - nicht entfernen, dass die Bearbeitung des Accordion korrekt funktioniert.
Links> BAG zum Coronavirus (allgemein)
> BAG Empfehlungen für die Arbeitswelt > BAV-Info Betriebsplanung für öffentliche Transportunternehmen bei Epidemien/Pandemien > KMU-Portal: Pandemieplan / Was Unternehmen wissen müssen > PostAuto Schweiz (Systemführerin Strasse, inkl. Seilbahnen): Coronavirus-Website für Transportunternehmen > SBB (Systemführerin Schiene): Coronavirus-Website für Transportunternehmen Dieses Element ist auf der Webseite unsichtbar - nicht entfernen, dass die Bearbeitung des Accordion korrekt funktioniert.
KontaktInfoline des BAG Telefon 058 463 00 00
«Neues Coronavirus» SECO Infoline für Unternehmen 058 462 00 66, coronavirus@seco.admin.ch Fragen zum konzessionierten Personenverkehr: info@bav.admin.ch Dieses Element ist auf der Webseite unsichtbar - nicht entfernen, dass die Bearbeitung des Accordion korrekt funktioniert.
DownloadInformationen zur Beantragung von Kurzarbeit |