Standpunkte zu zentralen Themen der SeilbahnbrancheDie Seilbahnbranche ist eine tragende Säule des Schweizer Tourismus. Insbesondere in Bergregionen sind die Seilbahnen der eigentliche Motor der dortigen Wirtschaft. Leistungsfähige, gut im Markt aufgestellte Bahnunternehmen sind deshalb von zentralem Interesse für diese Regionen. Unbestritten ist auch, dass die Landschaft und eine intakte Natur das wichtigste Kapital des alpinen Tourismus ist. Seilbahnunternehmen bewegen sich somit immer in einem Spannungsfeld – zwischen Nutzung und Schutz der Natur, zwischen wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Verantwortung, und letztlich zwischen den unterschiedlichen Erwartungen und Werthaltungen der Menschheit. Volkswirtschaftliche Bedeutung der BergbahnenDie Seilbahnen sind eines der Aushängeschilder des Tourismuslands Schweiz. Die Seilbahnunternehmen erwirtschaften in der Schweiz einen Umsatz von gut einer Milliarde Franken pro Jahr (Transport und Nebenbetriebe). Dies ist zwar deutlich weniger als etwa die Hotellerie (rund 9 Milliarden Franken). Trotzdem gelten die Seilbahnen in vielen Regionen als eigentlicher Motor der dortigen Wirtschaft. Ohne Seilbahnen würden viele Berggebiete in die touristische Bedeutungslosigkeit versinken – speziell in der Wintersaison.
Viele Branchen profitieren direkt und indirekt Gut 13‘000 Arbeitsplätze bieten die Seilbahnen in der Schweiz selber an. Insgesamt ist aber ein x-faches an Arbeitsstellen eng mit den Seilbahnen verflochten, so in der Beherbergungs-, Gastro- und Sportartikelbranche. Dazu kommen jene Betriebe, welche die Seilbahnunternehmen beliefern können, etwa Baufirmen und Handwerksbetriebe, die Lebensmittellieferanten sowie Dienstleistungsunternehmen (Versicherungen, Werbeagenturen etc.). Auch die Landwirtschaft kann von Seilbahnen profitieren, einerseits als Lieferantin von landwirtschaftlichen Produkten, und andererseits im Arbeitsmarkt: Nach wie vor arbeiten viele Bergbauern in der Wintersaison bei Seilbahnunternehmen, in einer Zeit also, wo auf dem Hof weniger Arbeit anfällt und deshalb eine zusätzliche Einnahmequelle besonders willkommen ist. Umgekehrt profitieren die Seilbahnen natürlich auch von diesen saisonal verfügbaren Arbeitskräften und den Lieferanten regionaler Produkte und Dienstleistungen. Wie wichtig der Tourismus für die Bergregionen ist belegt die Studie «Wertschöpfungs- und Beschäftigungswirkung im ländlichen und alpinen Tourismus» (2016, rütter soceco, nur in D): Jeder fünfte im Schweizer Berggebiet verdiente Franken stammt direkt oder indirekt vom Tourismus. Und sogar jede vierte Arbeitsstelle verdanken die Bergregionen dem Tourismus. Die zentrale volkswirtschaftliche Bedeutung der Seilbahnen für Berggebiete erklärt denn auch, dass sich die öffentliche Hand mancherorts an Bergbahnunternehmen beteiligt oder sie unterstützt. Als Faustregel gilt: Rund ein Drittel der Seilbahnunternehmen wäre ohne direkte Unterstützung durch die öffentliche Hand kaum überlebensfähig. Ein weiteres Drittel ist zumindest teilweise auf indirekte Erleichterungen wie Zinsvergünstigen oder Gebührenerlasse angewiesen. Das restliche Drittel, vor allem grössere Unternehmen, kann sich selbständig im Markt behaupten. Fazit: Seilbahnen sind eine tragende Säule des Schweizer Tourismus. Insbesondere in Berggebieten haben sie die Funktion eines Zugpferds für die dortige Wirtschaft. Schutz und Nutzung: Faire Interessenabwägung nötigSeilbahnen sind für viele Bergregionen der volkswirtschaftliche Lebensnerv. Diese wichtige Funktion kann eine Bergbahn jedoch nur dann erfüllen, wenn sie sich entwickeln und so wettbewerbsfähig bleiben kann. Für die Berggebiete ist es deshalb zentral, dass Seilbahnunternehmungen den nötigen Spielraum für Entwicklungsprojekte haben. Eine faire, gleichberechtigte Abwägung zwischen Schutz (Natur, Landschaft) und Nutzung in den Bewilligungsverfahren ist matchentscheidend hierfür.
Es steht ausser Frage: Mit der Natur und der Landschaft – dem Rohstoff des alpinen Tourismus – ist sorgsam umzugehen. Tourismusregionen haben ein ureigenes Interesse an einer intakten Natur und Landschaft. Ein ebenso ureigenes Interesse haben die Berggebiete jedoch auch an wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten. Entwicklung muss möglich sein Seilbahnunternehmungen spielen für viele Berggebiete eine eminent wichtige Rolle: Sie sind das volkswirtschaftliche Rückgrat. Sie sind wichtige Arbeitgeber und generieren einen hohen gemeinwirtschaftlichen Nutzen für die gesamte Region. Damit die Unternehmen diese Funktion auch in Zukunft wahrnehmen können, müssen sie sich entwickeln können. Dazu gehören auch bauliche Vorhaben. Die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten in unseren Berggebieten sind jedoch extrem eingeschränkt: Denn die aktuelle Natur- und Heimatschutzgesetzgebung lässt den Bewilligungsbehörden praktisch keinen Ermessensspielraum für ein Abwägen zwischen den Gütern «Schutz» und «Nutzung». Heute ist zum Beispiel eine Interessenabwägung zwischen Schutz und Nutzung im Bereich von Bundesinventargebieten nur dann überhaupt erlaubt, wenn das Bauvorhaben von nationalem Interesse ist. Kaum ein touristisches Projekt ist jedoch im juristischen Sinne national bedeutend. Entsprechend ist es für Bergbahnunternehmungen kaum noch möglich, ausserhalb der bisherigen Nutzungsperimeter Projekte bewilligt zu erhalten – und zwar selbst dann, wenn sie für eine Region volkswirtschaftlich äusserst wichtig wären. Gleichberechtige Abwägung nötig Seilbahnen Schweiz verlangt deshalb einen gesetzlichen Rahmen der es erlaubt, in Bewilligungsverfahren die Schutz- und Nutzungsinteressen gleichberechtigt und fair gegeneinander abzuwägen. Dies sind wir den Menschen in unseren Bergen schuldig. Download Stellungnahme SBS zur Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes 3.7.2018 (PDF) NeuerschliessungenBestehende Bahnanlagen in erschlossenen Gebieten sollen ersetzt und ergänzt werden können. Neue Verbindungen zwischen erschlossenen Wintersportgebieten sollen im Rahmen allfälliger Umweltverträglichkeits-Auflagen bewilligt werden. In allen übrigen Fällen ist grosse Zurückhaltung zu üben. Insbesondere soll das Hochgebirge in bisher unberührten Landschaften nicht neu erschlossen werden.
In Gebieten, die bereits erschlossen sind, soll die Qualität des touristischen Angebots durch kontinuierliche Anpassung an sich ändernde Standards gewährleistet werden können. Damit ist einerseits die Versorgung mit zeitgemässen Transportanlagen gemeint, anderseits aber auch die ergänzende Infrastruktur, die für ein kundenorientiertes, leistungsfähiges Angebot der Bergbahnen erforderlich ist. Dazu gehört beispielsweise der Unterhalt von Skipisten und Wanderwegen oder die technische Beschneiung. Fazit: Bisher unberührte Landschaften, insbesondere im Hochgebirge, sollen nicht neu erschlossen werden. Die Verbindung bestehender Gebiete und Ergänzungen der bestehenden Anlagen müssen im Rahmen von sinnvollen Umweltauflagen möglich sein. Technische BeschneiungTechnische Beschneiungsanlagen sind heute weltweit ein unverzichtbarer Bestandteil einer zeitgemäßen Infrastruktur von Skigebieten. Sie bilden die Grundlage für ein qualitativ hochstehendes Wintersportangebot, wie es die meisten Gäste heute erwarten. Ein Wintersportort, der keine Schneegarantie bieten kann, hat je länger je mehr schlechte Karten. Denn viele Gäste buchen nur noch dort ihre Skiferien, wo ihnen eine gewisse Schneesicherheit geboten wird.
In der Schweiz sind mittlerweile rund 45 Prozent der Pistenfläche technisch beschneibar. In Österreich sind es bereits rund 70 Prozent. Einige Regionen, etwa Dolomiti Superski im Südtirol, können ihre Pisten sogar praktisch flächendeckend bescheinen. Große Vorteile Der Bau und Betrieb von Beschneiungsanlagen unterliegt strengen Genehmigungsverfahren. Es ist davon auszugehen, dass auch in der Schweiz noch weitere Beschneiungsanlagen gebaut werden, denn die Vorteile sind offensichtlich. Einerseits lassen sich Saisonstart- und -Schluss sicherer planen, und andererseits können schneearme Perioden überbrückt werden – beides Vorteile, die den Gästen direkt zu Gute kommen. Sehr direkt können aber auch die anderen Anbieter des Wintersportorts von der technischen Beschneiung profitieren, etwa die Hotels, Ferienwohnungsbesitzer und Restaurants sowie all deren Zulieferer. Beschneite Pisten bieten gleichmäßig gute, griffige Schneequalität, die zu einem sparsameren Einsatz von Pistenmaschinen führt und eine gleichmäßige Schneeverteilung erlaubt. Kommt dazu, dass die technische Beschneiung auch auf die Natur positive Auswirkungen hat, denn sie schützt die Vegetation an Stellen, die sonst aper wären, vor mechanischen Verletzungen z.B. durch Skikanten und Pistengeräte Wasser geht nicht verloren Basis der technischen Beschneiung ist ein reines Gemisch aus kalter Luft und Wasser. Das Wasser stammt entweder aus einem Bach oder Fluss aus der Region oder aus einem eigens angelegten Speicherbecken und gelangt über die Schneeschmelze in den natürlichen Kreislauf zurück. Der Natur wird somit kein Wasser entzogen. Mit einem Zusatz zum Wasser (z.B. Snowmax) könnte auch bei etwas höheren Temperaturen Schnee produziert werden. In aller Regel wird in der Schweiz jedoch ohne Wasserzusätze beschneit. Grundsätzlich gelten die strengen Vorschriften des Bundes. Es ist den Kantonen freigestellt, noch strengere Regelungen zu erlassen. Moderne Beschneiungsanlagen sind sehr energieeffizient. Während in den 80er Jahren für die Produktion von einem Kubikmeter Schnee noch rund 7 kw/h Strom verbraucht wurden, bedarf es dazu heute nur mehr etwa 1kw/h. Die allerneueste Generation von Schneilanzen kommt sogar ohne Kompressoren aus, der nötig Wasser- und Luftdruck wird alleine durch das Gefälle und ausgeklügelte Düsen erzeugt. Da die technische Beschneiung ein gewichtiger Kostenfaktor ist, haben die Bahnunternehmen auch aus wirtschaftlichen Gründen alles Interesse an möglichst energieeffizienten Systemen. Fazit: Die technische Beschneiung ist heute für ein modernes Wintersportgebiet unverzichtbar. Video: Technische Beschneiung erklärt am Beispiel von Laax Broschüre: Technische Beschneiung FAQ (PDF) Artikel "Frankfurter Allgemeine" (7.2.2019): Gottes Werk oder Teufels Beitrag? Versuch einer Versachlichung des Glaubenskriegs um die technische Beschneiung Tourismuspolitik / StandortförderungStandortförderung 2020–2023 Seilbahnen in urbanen GebietenSeilbahnen als öffentliche Verkehrsmittel in Städten gibt’s in der Schweiz schon lange. Meist sind es Standseilbahnen, so in Zürich, Bern, Biel, Neuenburg, Freiburg, Montreux, Lugano und Locarno. Skiplausch für jedes Budget – auch fürs kleineSki fahren ist keine Billig-Freizeitaktivität, denn es wird eine kostspielige Infrastruktur benötigt (Bahnen, Pistenpräparierung, Lawinensicherung, Pisten-/Rettungsdienst etc.) Trotzdem muss Skifahren nicht teuer sein. Die Schweiz bietet Skigebiete für alle Ansprüche und praktisch jedes Budget – auch fürs bescheidene. In kleineren Gebieten kann eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern auch heute noch für weniger als hundert Franken einen Tag Ski oder Snowboard fahren. Verschiedene Webportale bieten eine Übersicht über die Preise, zum Beispiel die private Website https://www.skigebiete-test.ch/guenstigste_skigebiete/schweiz. Auch grosse Skidestinationen bieten Familien, Jugendlichen oder auch älteren Menschen attraktive Spezialkonditionen an. Kurz: In der Schweiz kann man zu sehr fairen Preisen den Schneesport geniessen.
Preisniveau Schweiz / AuslandDie Schweiz ist eines der wohlhabendsten Länder dieser Erde und deshalb im internationalen Vergleich eine Hochpreis-Insel. Entsprechend hoch ist das Lohnniveau; auch die Baubewilligungsverfahren sind sehr aufwändig und mit hohen Kosten verbunden. Bei touristischen Leistungen, die in der Regel sehr personalintensiv sind, drückt dies letztlich voll auf den Preis durch. Negativ zu Buche schlägt für den Schweizer Tourismus zudem der seit einigen Jahren sehr hohe Franken-Kurs. All diese Faktoren können die touristischen Leistungserbringer nicht oder höchsten in sehr geringem Masse beeinflussen. Die Chance des Schweizer Tourismus liegt deshalb vor allem in der hohen Qualität von Angebot und Dienstleistungen, aber auch in der einmalig schönen Landschaft und einem hervorragend Netz des öffentlichen und touristischen Verkehrs. Auch bezüglich Schneesicherheit hat die Schweiz Trümpfe: die Schweizer Skigebiete liegen durchschnittlich höher als die er andere Alpenländern. Ob Preis und Leistung stimmen, entscheidet der Gast. Die Schweizer Seilbahnunternehmen geben ihr Bestes, dem Gast einen hohen Gegenwert an Erlebnis, Komfort und Sicherheit zu bieten.
Jugendliche für Schneesport begeisternDer Schneesport und somit der Wintertourismus haben nicht nur eine sportliche, sondern auch eine sehr grosse touristische und volkswirtschaftliche Bedeutung, namentlich für die Alpenregionen. Allein die Winterverkehrserträge der Schweizer Seilbahnen belaufen sich auf rund 800 Millionen Franken pro Jahr – rund 80 Prozent des Jahresumsatzes erzielen die Bahnunternehmen im Winter. Dazuzurechnen sind all die anderen Leistungserbringer wie das Gastro- und Hotelgewerbe, der Sportfachhandel und all der zuliefernden Betriebe.
Immer weniger Jugendliche im Schnee Viele Seilbahnunternehmen in unserem Land haben laufend in Qualität, Sicherheit, Komfort und Energieeffizienz investiert – und trotzdem stagniert der Wintertourismus oder ist sogar rückläufig. Besonders besorgniserregend ist die Entwicklung bei den Kindern und Jugendlichen: In den letzten zehn Jahren hat sich der Anteil der 15- bis 29-Jährigen, die Ski- oder Snowboard fahren, deutlich verringert. Setzt sich dieser Trend fort, wäre dies für den Wintersporttourismus und damit die Bergbahnen fatal. Denn wer als Jugendlicher nie Ski oder Snowboard gefahren ist bzw. langläuft, bucht auch als Erwachsener kaum Skiferien. Die Tourismusbranche hat die Problematik erkannt und unternimmt grosse Anstrengungen, damit die Jugend Freude am Wintersport bekommt (Förderkampagne Schneesportlager, Schneespasstage für Schulen, vergünstigte Schneesportwochen, FIS World Snow Day etc.). Schneesportinitiative GoSnow.ch Es braucht jedoch mehr als Einzelinitiativen. Der Schweizerische Tourismusverband (STV) hat deshalb unter Federführung von Seilbahnen Schweiz (SBS) eine Schneesportoffensive angestossen mit dem Ziel, breit für die Problematik zu sensibilisieren und konkret Gegensteuer zu geben. Daraus ist 2014 der Verein Schneesportinitiative entstanden. Dieser von Verbänden aus den Bereichen Tourismus, Bildung, Schneesport sowie den Bundesämtern BASPO und SECO getragene Verein betreibt die Webplattform GoSnow mit Schneesportangebote für Schulen. Die Idee dahinter ist, dass Lehrkräfte so einfach wie möglich Schneesportangebote für ihre Klassen buchen können; Klassenlager und -skitage sind für viele Jugendliche oft die einzige Möglichkeit, den Wintersport in unseren Bergen kennen zu lernen. Auch die Politik zieht mit: Das Parlament hat 2015 eine Motion von Nationalrat und SBS-Präsident Dominique de Buman angenommen. Die Motion verlangt vom Bund, dass er Massnahmen für die Schneesportförderung unterstützt. Fazit: Schneesport ist für die Schweizer Bergbahnbranche und den Tourismus unseres Landes von zentralem Interesse; rund 75 Prozent des Umsatzes erwirtschaften die Seilbahnen im Winter. Alle Jugendlichen in der Schweiz sollen deshalb in der Schule den Schneesport kennenlernen dürfen. Denn Schneesport ist mehr als eine Sportart und ein Wirtschaftsfaktor - Ski- und Snowboardfahren ist auch ein Schweizer Kulturgut! PistenpolizeiDie Sicherheit auf den Bahnanlagen und Schneesportabfahrten geniesst oberste Priorität für eine Bergbahn. Sicherheitsexperten von Seilbahnen Schweiz kontrollieren regelmässig in jedem Skigebiet, ob die Pisten gemäss den strengen Richtlinien gesichert sind.
Die Pisten können aber noch so gut gesichert sein – eine 100-prozentige Sicherheit wird es nie geben. Zu Unrecht wird Skifahren immer mal wieder als besonders gefährliche Sportart dargestellt. Dabei ist das Verletzungsrisiko für Ski- oder Snowboarder viel kleiner als bei anderen populären Sportarten wie zum Beispiel Fussball oder Basketball (Verletzte pro ausgeübte Stunde Sport, bfu, Statistik der Verletztentransporte im Schneesport). Natürlich gibt es Pistenrowdies. Die allermeisten Schneesportler sind allerdings rücksichtsvolle, naturverbundene Menschen, die ihr Hobby in der herrlichen Bergwelt geniessen; also sicher keine Raser. Das unterstreicht auch die bfu-Statistik: Kollisionen zwischen Personen sind sehr selten; die allermeisten Verletzungen im Schneesport entstehen durch Stürze ohne Fremdeinwirkung. Eine Pistenpolizei ist nicht nötig - die aktuellen Sanktionsmöglichkeiten genügen Soll man nun wegen der ganz wenigen Rücksichtslosen extra eine Pistenpolizei einführen, einen Polizeiapparat aufbauen? Nein, denn es gibt in der Schweiz bereits genügend taugliche Instrumente, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten und Fehlbare zur Rechenschaft zu ziehen! Grundlagen sind einerseits die Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes (FIS-Regeln) und andererseits die von Seilbahnen Schweiz erlassenen Richtlinien für die Verkehrssicherungspflicht auf Schneesportabfahrten. Die bei jedem Zugang zu einem Skigebiet platzierten FIS-Regeln-Schilder vermitteln dem Gast von allem Anfang an: Wer die Regeln und Weisungen missachtet, dem drohen Sanktionen. Bestens ausgebildete Pistenpatrouilleure überwachen den Skibetrieb und greifen gegebenenfalls ein, etwa um fehlbare Abfahrtsbenützer zu verwarnen, wenn sie Signale, Weisungen oder Absperrungen missachten oder als Raser Dritte gefährden. Handelt es sich um ein krasses Fehlverhalten oder um einen Wiederholungsfall, können die Patrouilleure einem Gast den Skipass sofort entziehen. Bei besonders schwerwiegenden Fällen können die Bahnunternehmungen die Fehlbaren bei der Justizbehörde anzeigen, zum Beispiel wenn jemand bei Lawinengefahr die markierten Skipisten verlässt und dadurch Drittpersonen auf Pisten oder Liftanlagen gefährdet. Die Gerichte stützen sich bei der Beurteilung von Unfällen und Haftungsfragen unter anderem auf die FIS-Regeln und die erwähnten Richtlinien von Seilbahnen Schweiz. Fazit: Für einen sicheren Betrieb sind keine zusätzlichen Gesetze oder gar eine spezielle Polizei nötig. Bergbahnunternehmungen haben schon heute die Handhabe, lenkend einzugreifen und Fehlbare zu sanktionieren. Dieser Ansicht ist übrigens auch das eidgenössische Parlament: Es hat die bestehenden Rechtsnormen für Skipisten bislang immer als angemessen und tauglich bewertet. Es ist zu hoffen, dass die Skipisten ein Ort der Erholung, Bewegung und des Plauschs bleiben, wo dank Eigenverantwortung und massvollen Kontrollen und notfalls Sanktionen eine grösstmögliche Freiheit für alle Pistenbenützenden erlebbar ist. RückerstattungenSeilbahnen gelten als das sicherste aller öffentlichen Transportmittel. Einerseits ist die Sicherheitstechnik sehr ausgereift. Andererseits gelten auch betrieblich sehr hohe Sicherheitsstandards: Die Verantwortlichen der Bahnen stellen den Bahn- und Pistenbetrieb aus Sicherheitsgründen vorsorglich ein, etwa bei Sturm oder bei Lawinengefahr. In diesem Fall stellt sich die Frage: Erhalten die Fahrgäste eine Rückerstattung, wenn eine Seilbahn den Betrieb einschränkt oder sogar ganz einstellt?
Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort, denn hier gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der betreffenden Seilbahnunternehmung. Zu beachten ist, dass ein Gast mit einer Mehrtageskarte von preislichen Vorteilen gegenüber einer Tageskarte profitiert; im Gegenzug trägt der Gast ein gewisses Wetterrisiko. Die Frage, ob eine (teilweise) Entschädigung zu leisten ist und in welchen Fällen, wird in den AGB der betreffenden Seilbahnunternehmung geregelt. Die Unternehmung entscheidet auch über Kulanzfälle, etwa bei Erkrankung des Gasts. Alle Fragen zu Rückerstattungen sind deshalb direkt mit der Seilbahnunternehmung zu klären. |