Das Raumplanungsgesetz (RPG) hat zum Ziel, die Anzahl Gebäude und die versiegelte Fläche ausserhalb der Bauzonen zu stabilisieren. Seilbahnanlagen befinden sich fast immer ausserhalb. Deshalb hat sich SBS während der parlamentarischen Beratung mehrmals aktiv mit Positionspapieren eingebracht. In der Herbstsession 2023 hat das Parlament die Revision des RPG 2 zu Ende beraten.
Seit 1980 unterscheidet das Schweizer Raumplanungsgesetz zwischen Bauzonen und Nicht- Bauzonen. Die Revision der zweiten Etappe des RPG fokussierte auf Bauen ausserhalb Bauzonen. Sie bündelt, klärt und ordnet sämtliche Ausnahmen neu. Da die Raumplanung jedoch grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone liegt, bleibt eine national verbindliche Rechtssetzung herausfordernd.
RPG 2 als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative
Um den Bauboom ausserhalb der Bauzonen zu stoppen, reichten die Umweltverbände 2019 Landschaftsinitiative (LI) ein. Die LI fordert strengere Regeln beim Bauen ausserhalb; ein Bauzonen Moratorium. Die Revision der zweiten Etappe des RPG ist der indirekte Gegenvorschlag zur LI – die Forderungen sollen mit dieser Revision erfüllt werden. Nachdem nun RPG 2 im Parlament zu Ende beraten ist, hat sich Initiativkomitee für einen bedingten Rückzug der Initiative entschieden und hofft auf eine strenge Umsetzung des RPG 2.
Position Seilbahnbranche
Zwar befinden sich Seilbahnanlagen fast ausschliesslich ausserhalb der Bauzonen. Von der Revision zu PRG 2 ist die Branche daher unmittelbar betroffen. Dennoch war die Position von SBS stets klar: Der Tourismus ist nicht Treiber der Problematik – im Mittelland ist der «unkontrollierte Bauboom» gravierender als in den Bergregionen. Was zudem schnell klar wurde: Die Vorlage enthielt grosszügige Ausnahmen für landwirtschaftliche Nutzungsformen sowie Erleichterungen für Verkehrs- und Energieanlagen. Nicht jedoch für die touristische Nutzung!
Dies galt es dringend zu ändern. Gemeinsam mit dem STV und hotelleriesuisse erarbeitete SBS ein Positionspapier mit 12 konkreten Änderungsanträgen für die Sommersession 2022, zu Handen des Ständerats. Dank dem gemeinsamen Engagement der Touristiker unter dem Lead von SBS gelang es, 11 dieser 12 Anträge erfolgreich durchzubringen. Dies war ein Meisterstück der aktiven Interessensvertretung und brachte für die Tourismusverbände die positive Wende; selbstverständlich haben sich die geeinten Tourismusverbände auch zuvor und danach regelmässig mit gezielten Aktionen im Parlament eingebracht.
Was sind die wichtigsten Sonderregelungen für den Tourismus?
Keine Kompensationspflicht bei touristisch genützten Bauten (unterstehen nicht dem Stabilisierungsziel)
Abbruchprämie für touristisch genützte Bauten, selbst wenn Ersatzneubauten realisiert werden
Touristisch genutzte Bauten gelten als standortgebunden
Wie geht’s jetzt weiter?
Im nächsten Frühjahr startet das ARE (Amt für Raumentwicklung) die öffentliche Vernehmlassung der Verordnungen zum RPG 2. Diese Verordnungen konkretisieren die gesetzlichen Bestimmungen. Es bleibt daher wichtig, die Anliegen des Tourismus und der Bergbahnen weiterhin aktiv einzubringen. SBS erarbeitet nun eine Strategie, welche sowohl die inhaltlichen Punkte konkretisiert sowie das taktische Vorgehen aufzeigt.