
Die Bilateralen III betreffen die Seilbahnbranche nicht mit neuen spezifischen Vorschriften für Bau, Betrieb oder Tarife. Für Bergbahnen zählt vor allem: Gäste sollen gut in die Berge kommen, Betriebe sollen planen können und Einheimischen - sowie Regionaltarife bleiben nach heutigem Stand möglich.
Warum das EU-Paket auch Bergbahnen betrifft
Die Schweiz und die Europäische Union (EU) haben die Bilateralen III ausgehandelt. Das Paket soll die Zusammenarbeit mit der EU sichern und weiterentwickeln. Dafür werden bestehende Abkommen angepasst, zum Beispiel zur Personenfreizügigkeit und zum Landverkehr. Neu sollen weitere Abkommen dazukommen, etwa im Strombereich.
Für die Seilbahnbranche betrifft das Paket vor allem ein die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen. Es bringt nach heutigem Stand keine neuen direkten Vorschriften für Bergbahnen. Gute Beziehungen zur EU sind dennoch wichtig: Gäste sollen die Schweiz gut erreichen können, Verkehrsverbindungen sollen funktionieren, Betriebe benötigen Arbeitskräfte und Energieversorgung sowie wirtschaftliche Rahmenbedingungen sollen möglichst planbar bleiben.
Einheimischen- und Regionaltarife bleiben möglich
Ein wichtiges Thema für viele Bergbahnen sind Einheimischen- und Regionaltarife. Nach heutiger Einschätzung ändern die Bilateralen III daran nichts Grundsätzliches.
Das Abkommen zur Personenfreizügigkeit enthält zwar ein Diskriminierungsverbot aufgrund der Staatsangehörigkeit. Es enthält aber keine spezifischen Vorgaben zu touristischen Preisen oder Seilbahntarifen. Die Schweiz übernimmt zudem weder die EU-Dienstleistungsrichtlinie noch die EU-Geoblocking-Verordnung. Damit entsteht nach heutigem Verständnis kein zusätzliches Nichtdiskriminierungsgebot für touristische Dienstleistungen, wie im EU-Binnenmarkt.
Entscheidend bleibt: Tarife dürfen nicht direkt an die Staatsangehörigkeit geknüpft sein. Ein Tarif ausschliesslich für Schweizer Staatsangehörige oder ein ausdrücklicher Unterschied zwischen «Schweizer Preis» und «Ausländerpreis» wäre daher problematisch.
Anders sieht es bei sachlich begründeten lokalen Modellen aus. Tarife für Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde, einer Region oder eines Kantons bleiben grundsätzlich möglich. Dasselbe gilt etwa für Tarife im Rahmen einer Gästekarte, für Zweitwohnungsbesitzer:innen, Aktionär:innen oder Mitglieder einer Genossenschaft. Solche Modelle knüpfen nicht an die Nationalität an, sondern an Wohnsitz, eine lokale Mitfinanzierung oder eine konkrete Beziehung zur Destination.
Keine Nationalität im Tarifmodell
Die Bilateralen III ändern nach heutigem Stand nichts Grundsätzliches an den Tarifmodellen der Bergbahnen. Einheimischen-, Regional- und Gästetarife bleiben möglich.
Voraussetzung ist, dass sie sachlich begründet sind, beispielsweise durch den Wohnsitz, eine Gästekarte oder eine andere nachweisbare Beziehung zur Destination.
Seilbahnunternehmen sollten ihre Tarifmodelle deshalb überprüfen: Preise dürfen nicht an die Staatsangehörigkeit geknüpft werden. «Schweizer Preise» und «Ausländerpreise» gehören deshalb nicht ins Sortiment. Politisch liegt das Paket nun beim Parlament. Je nach Referendumsfrage dürfte das Volk voraussichtlich später über die Bilateralen III entscheiden.


