
Seilbahnen können sowohl für die zivile als auch die militärische Luftfahrt eine potenzielle Gefahr darstellen. Mitunter hat dies zu Verzögerungen und Verteuerungen im PGV geführt. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Seilbahnen Schweiz will nun klare und praxisnahe Grundlagen für die Markierung solcher Anlagen schaffen.
Beurteilung vor dem Plangenehmigungsverfahren durch das BAZL und die Luftwaffe
Die Beurteilung und Zulassung von Luftfahrthindernissen in der Schweiz ist ein Prozess, der durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) geführt wird. Dieser beinhaltet die Prüfung von potenziellen Hindernissen (u.a. Seilbahnanlagen) und die Festlegung der notwendigen Sicherheitsmassnahmen, wie beispielsweise die Registrierung in der Luftfahrthindernisdatenbank sowie gut sichtbaren Markierungen. Nur so kann die Sicherheit der Luftfahrt, jene der Seilbahnen und der Benutzer:innen gewährleistet werden. Die militärische Luftwaffe ist in diesen Prozess ebenfalls involviert, indem sie dem BAZL im Vorfeld des Plangenehmigungsverfahrens (PGV) bei der Beurteilung hilft.
Diskrepanz zwischen Anforderungen und Machbarkeit
Die rechtlichen Grundlagen, wann und wie Seilbahnanlagen markiert werden müssen, sind in verschiedenen Verordnungen und Richtlinien festgelegt. Diese sind jedoch nicht immer einheitlich und können somit unterschiedlich interpretiert werden. Ausserdem bringen die verschiedenen Seilbahnsysteme unterschiedliche technische Gegebenheiten mit sich, welche die Umsetzung einzelner Forderungen verunmöglichen, erschweren oder das Projekt unverhältnismässig verteuern. In der Praxis führen diese Unterschiede zwischen den Anforderungen von BAZL/Luftwaffe sowie den Möglichkeiten der Hersteller immer wieder zu Diskussionen und Verzögerungen im gesamten PGV-Prozess.

Arbeitsgruppe unter der Leitung von Seilbahnen Schweiz
Um diese Situation zu verbessern, hat Seilbahnen Schweiz eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, in der die meisten führenden, in der Schweiz tätigen Seilbahnhersteller vertreten sind. Dies sind namentlich: Garaventa, Bartholet, Leitner, Inauen-Schätti, Steurer sowie Von Rotz & Wiedemar. Gemeinsames Ziel dieser Gruppe ist es, technische Grundlagen in Form von «Fact-Sheets» zu den einzelnen Seilbahnsystemen zu erarbeiten. Darin sollen die Systemgrenzen und Probleme aufgezeigt und mit konkreten Praxisbeispielen untermauert werden. Zudem soll eine gemeinsame Position der Hersteller definiert werden, um gegenüber dem Bundesamt für Verkehr, dem BAZL und der Luftwaffe eine einheitliche und fundierte Argumentation sicherzustellen.
Sicherheit an erster Stelle
Es sollen klare und nachvollziehbare Anforderungen geschaffen werden, welche den Seilbahnunternehmen Planungssicherheit bei Neu- und Umbauprojekten ermöglichen. In einem zweiten Schritt soll im Rahmen eines runden Tisches mit allen involvierten Parteien praxistaugliche Kompromisse erarbeitet und freigegeben werden – dies alles mit oberster Priorität bezüglich Sicherheit der Seilbahnanlagen, Luftfahrzeugen, Piloten und Passagieren/Benutzer:innen.



