Tourengänger/-innen auf geschlossenen und gesperrten Pisten

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Nach Betriebsschluss sind die Pisten für alle geschlossen, das gilt auch für Tourengänger/-innen. Eine Sperrung der Pisten für Tourengänger/-innen ist auch während der Betriebszeiten möglich. Die Situation ähnelt jener von Schlittlern, Schneeschuhläufern und Fussgängern, die grundsätzlich nicht auf Pisten gehören.

Mehr Informationen:

  • Verkehrssicherungspflicht auf Schneesportanlagen SBS 2019

    DEpdf1.83 MB
  • Verkehrssicherungspflicht auf Schneesportanlagen SBS 2019 Änderungen und Erläuterungen

    DEpdf803.33 KB
  • Schneesportanlagen Richtlinien SKUS 2022

    DEpdf1.43 MB
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