Tourengänger/-innen auf geschlossenen und gesperrten Pisten

Nach Betriebsschluss sind die Pisten für alle geschlossen, das gilt auch für Tourengänger/-innen. Eine Sperrung der Pisten für Tourengänger/-innen ist auch während der Betriebszeiten möglich. Die Situation ähnelt jener von Schlittlern, Schneeschuhläufern und Fussgängern, die grundsätzlich nicht auf Pisten gehören.

Mehr Informationen:

  • Verkehrssicherungspflicht auf Schneesportanlagen SBS 2024

    DEpdf3.00 MB
  • Zusammenfassung Änderungen Verkehrssicherungspflicht auf Schneesportanlagen SBS 2024

    DEpdf240.06 KB
  • Schneesportanlagen Richtlinien SKUS 2025

    DEpdf1.71 MB
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