Mit der Änderung der Covid-Verordnung vom 12. Mai 2021 treten neue Bestimmungen zum Schutzkonzept für Seilbahnen in Kraft. Es gelten nun die gleichen Bestimmungen wie im öffentlichen Verkehr.
Seilbahnen Schweiz engagiert sich für das CO2-Gesetz
Die Berggebiete sind überproportional vom Klimawandel betroffen und spüren die Konsequenzen als Erste. Die Schweiz hat sich dazu verpflichtet zu handeln: das CO2-Gesetz ist ein notwendiger Schritt dazu. Es braucht Investitionen in den Klimaschutz. Als Transportmittel mit geringem CO2-Ausstoss sind die Bergbahnen Teil der Lösung.
Deswegen engagiert sich SBS im Komitee «Schweizer Wirtschaft für das CO2-Gesetz».
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