Das Arbeitszeitgesetz und dessen Verordnung weisen eine hohe Komplexität auf und stellen Seilbahnunternehmen vor vielfältige Herausforderungen im Alltag. Seilbahnen Schweiz spannt mit dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) zusammen, bringt sich in die gesetzgeberischen Prozesse ein, bietet Weiterbildungen an und berät seine Mitglieder hierzu. In diesem Artikel werden die bisherigen Aktivitäten dargelegt und ein Ausblick für die Zukunft gezeigt.
Umfrage bei den Mitgliedern
Vor fast vier Jahren hat eine Totalrevision der Verordnung zum Arbeitszeitgesetz (AZGV) stattgefunden, anlässlich welcher entsprechende Spezialbestimmungen für die Seilbahnbranche ergänzt worden sind. Dies veranlasste Seilbahnen Schweiz (SBS), im Januar 2022 eine Umfrage bei seinen Mitgliedern durchzuführen, um zu erfahren, ob die Unternehmen bei der Anwendung der neuen Bestimmungen mit bestimmten Problemen konfrontiert worden sind und ob deswegen Handlungsbedarf besteht. Aus der Umfrage ging hervor, dass die im Rahmen der Totalrevision eingeführten Änderungen sich bewährt haben, jedoch bereitet die Komplexität der Regelungen und deren schwierige Handhabung den betroffenen Akteuren grosse Sorgen. Insbesondere das Erreichen des Arbeitsplatzes auf dem Berg genauso wie die Höchstarbeitszeit von 72 Stunden innerhalb von 7 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen wurde von den Unternehmen als problematisch eingestuft. Es ist eine Tatsache, dass beispielsweise die Pistenbeschneiung wetterabhängig ist, was eine vorausschauende präzise Planung erschwert und eine gewisse Flexibilität voraussetzt, wie so oft in der Seilbahnbranche.
Analyse der Auditberichte
Gewisse Mitglieder haben nach der Umfrage ihre Auditberichte SBS zur Verfügung gestellt, welche einer Analyse unterzogen wurden, um die massgebenden Themenkreise zu identifizieren. Als solche kristallisierten sich die Dokumentation bezüglich der Mitwirkung des Personals bei Ausnahmen, Arbeitsverträge mit mehreren Dienstorten, die Nachvollziehbarkeit von Pausen und Arbeitsunterbrechungen in den Dienstplänen, den verzögerten Abbau von Zeitguthaben bzw. der Überzeit und verschiedene Unsicherheiten in der Arbeitseinteilung heraus. Insbesondere wurden die Zuteilung bzw. die Unterscheidung der Ruhe- und Ausgleichstage, die Zuteilung von Pausen bzw. Arbeitsunterbrechungen, die Höchstarbeitszeit bzw. die maximale Dienstschicht und die Höchstarbeitszeit im Zusammenhang mit zusätzlichen Leistungen (Extra-/Abendfahrten) in den Berichten thematisiert.
Weiterverwendung der Resultate
SBS verfolgt das Ziel, die Prozesse für die Seilbahnbranche in diesem Bereich zu verbessern genauso wie eine flexiblere Handhabung der Bestimmungen zu fördern. Aus den von der Umfrage und von den Berichtsanalysen gewonnenen Erkenntnissen werden die Vertreter von SBS in die Arbeitsgruppe Strategie AZG des Verbands öffentlicher Verkehr (VöV) und in die eidgenössischen Arbeitszeitkommission Fragestellungen zur eingehenden Behandlung einbringen und daraufhin bei reellen Chancen entsprechende Anträge stellen. Der Bundesrat hat im Sommer Frau Nadja Zenhäusern als Mitglied der Arbeitszeitkommission und Marco Leu als Ersatzmitglied bestimmt. Beide nehmen auch Einsitz in den Strategieausschuss und konnten sich schon sehr gut vernetzen und gute Allianzen schmieden.
SBS nimmt diese Themen auf und integriert sie in die Beratungen und Weiterbildungsveranstaltungen. Das Interesse und die Zufriedenheit an den Weiterbildungskursen in den verschiedenen Sprachregionen sind gross. Die Komplexität und Vielfältigkeit der Thematik benötigen aber immer wieder den Beizug von Fachpersonen.
Die Geschäftsstelle von SBS, in Zusammenarbeit mit der juristischen Abteilung des Verbands öffentlicher Verkehr (VöV), nimmt auch diese Aufgabe wahr und steht seinen Mitgliedern für Beratungen im Bereich AZG zur Verfügung.