Die Verordnung (RPV) zum revidierten Raumplanungsgesetz (RPG 2) ist 2026 in Kraft getreten. Sie konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen und ist deshalb für die Seilbahn- und Tourismusbranche besonders relevant. Seilbahnen Schweiz stellt seinen Mitgliedern dazu einen Kurzbericht zu den Auswirkungen zur Verfügung.
Kein Entwicklungsstopp, aber auch kein Freipass
RPG 2 soll die Bautätigkeit ausserhalb der Bauzonen stabilisieren. Gebäude und Bodenversiegelungen sollen nicht unbeschränkt weiter zunehmen. Das betrifft auch den alpinen Raum und damit genau jene Gebiete, in denen Seilbahnen, Skilifte, Bergrestaurants, Beschneiungsanlagen, Werkgebäude oder Stationsbereiche stehen.
Die gute Nachricht: Das neue Recht anerkennt die besondere Bedeutung touristischer Infrastrukturen. Notwendige Erneuerungen, Modernisierungen und Entwicklungen bleiben möglich.
Wichtige Verbesserungen für die Branche
Seilbahnen Schweiz (SBS) hat sich im politischen Prozess und in den fachlichen Diskussionen mit Erfolg für praxistaugliche Lösungen eingesetzt:
Touristisch bedingte Bodenversiegelungen sind vom Stabilisierungsziel ausgenommen.
Anlagen werden beim Stabilisierungsziel nicht den Gebäuden zugerechnet. Das ist für die Seilbahnbranche entscheidend, da viele technische Infrastrukturen funktional zu einer Anlage gehören.
Ein wichtiges Instrument ist der Gebietsansatz. Er kann touristisch geprägten Räumen neue Spielräume eröffnen. Aber nur, wenn Projekte frühzeitig in die kantonale Richtplanung eingebracht werden.
Die Kehrseite: Wer nicht dokumentiert, hat ein Problem
Die neuen baupolizeilichen Vorschriften verschärfen den Umgang mit rechtswidrigen Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen. Was heisst das konkret? Bestehende Bauten können bei neuen Projekten wieder zum Thema werden. Auch dann, wenn sie vor Jahrzehnten erstellt wurden und seither nie infrage gestellt wurden.
Für die Betriebe bedeutet das: Alte Bewilligungen, Pläne und Verfügungen werden plötzlich sehr wichtig. Wer nicht belegen kann, dass eine Baute oder Anlage rechtmässig erstellt wurde, gerät in eine schwierige Position. Im schlimmsten Fall drohen nachträgliche Verfahren, Einschränkungen oder Rückbaupflichten.
Darum empfiehlt SBS den Betrieben, ihre Unterlagen frühzeitig zu prüfen. Sind alle Bewilligungen vorhanden? Sind alte Pläne auffindbar? Gibt es Nebenbauten, Materialseilbahnen, technische Räume oder provisorische Anlagen mit unklarer Bewilligungslage? Wer diese Fragen erst im Baubewilligungsverfahren stellt, ist spät dran.
Früh planen, sauber begründen, Chancen nutzen
Auch die Standortwahl wird anspruchsvoller.
Der Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen erhält mehr Gewicht.
Die Bündelung von Infrastrukturen wird zur Pflicht.
Neue Trassen, zusätzliche Anlagen oder Erweiterungen müssen gut begründet werden.
Gleichzeitig kann die Bündelung von Infrastrukturen auch Chancen eröffnen, etwa durch die Kombination von Seilbahninfrastruktur, Beschneiung, Energieanlagen oder bestehenden Erschliessungsachsen.
Kurzbericht als Orientierung
SBS stellt seinen Mitgliedern und interessierten Kreisen einen Kurzbericht zu den Auswirkungen von RPG 2 und der Rauplanungsordnung (RPV) zur Verfügung. Dieses Hilfsmittel liefert eine kompakte Übersicht und zeigt auf, worauf Betriebe bei künftigen Projekten achten sollten.
Ein besonderer Dank gilt der Branche, den Regionalverbänden und Dr. iur. Corina Caluori für die wertvolle und engagierte Zusammenarbeit. Dank diesem gemeinsamen Einsatz konnten für die Seilbahn- und Tourismusbranche wichtige Verbesserungen erreicht werden.
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Kurzbericht Auswirkungen RPG 2 und RPV


