
Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hat den Unfall eines Lernenden in Laax untersucht. Der Schlussbericht enthält zentrale Empfehlungen für Seilbahnunternehmen, insbesondere für jene, die Lernende ausbilden.
Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) veröffentlichte im Mai 2025 ihren Schlussbericht zum tödlichen Unfall eines Lernenden auf einer Pendelbahnstütze in Laax GR. Die Analyse zeigt, wo Sicherheitslücken bestehen und worauf Seilbahnunternehmen noch mehr achten müssen. Die folgenden Empfehlungen richten sich insbesondere an Lehrbetriebe, gelten aber teilweise auch für alle anderen Unternehmen.
Überwachung durch Fachkräfte
Lernende dürfen bei gefährlichen Arbeiten – etwa auf Seilbahnstützen – nur unter direkter Aufsicht einer Fachkraft eingesetzt werden. Als Fachkraft gilt, wer über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Qualifikation im Fachbereich verfügt. Je nach Lehrjahr ist eine ständige oder wiederholte Überwachung vorgeschrieben. Die Aufsichtsperson muss sich in unmittelbarer Nähe, idealerweise auf derselben Arbeitsplattform, befinden.
Verlässliche Warnsysteme
Der Unfallbericht verdeutlicht: Eine einfache Ankündigung bei Kabinenabfahrt reicht nicht. Vor jeder Überfahrt muss eine klare, rechtzeitige Warnung erfolgen, die alle auf der Stütze befindlichen Personen zuverlässig erreicht. Idealerweise erfolgt eine Quittierung per Funk.
PSAgA ist Pflicht
Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist konsequent anzuwenden, auch bei kurzen Arbeiten oder wenn ein vermeintlich sicheres Geländer vorhanden ist. Der Umgang mit der PSAgA muss regelmässig geschult und die Unterweisung schriftlich dokumentiert werden.

Ausbildung dokumentieren
Lehrbetriebe müssen sicherstellen, dass die Ausbildung lückenlos dokumentiert wird. Die Lernenden aktualisieren das Ausbildungsprogramm regelmässig. Das Ausbildungsprogramm wird durch den Ausbildungsverantwortlichen geprüft und unterzeichnet. Die Bildungsberichte sind per Ende Semester zu verfassen und mit den Lernenden zu besprechen.
Jugendarbeitsschutz ernst nehmen
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz jugendlicher Arbeitnehmender sind strikt einzuhalten. Das bedeutet insbesondere: max. 9 Stunden tägliche Arbeitszeit, mind. 12 Stunden Ruhezeit, auch während der Hochsaison. Wochenendarbeit für Seilbahn-Mechatroniker:innen EFZ und Seilbahner:innen EBA sind nicht zulässig.
Sicherheitskultur stärken
Jugendliche verfügen über weniger Erfahrung im Umgang mit Gefahren. Lehrbetriebe sind deshalb gefordert, ein ausgeprägtes Gefahrenbewusstsein zu fördern. Dies soll durch gezielte Sicherheitsunterweisungen, regelmässige Schulungen und eine offene, lernorientierte Sicherheitskultur gewährleistet werden.
Branchenlösung unterstützt Prävention
Die in der Branche entwickelte Branchenlösung «Instandhaltungsarbeiten bei laufendem Betrieb» von Seilbahnen Schweiz bietet den Unternehmen ein umfassendes Sicherheitskonzept. Die Branchenlösung beinhaltet konkrete Standards, technische und organisatorische Schutzmassnahmen sowie Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung. Sie dient nicht nur der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen, sondern soll vor allem helfen, schwere Unfälle wie im Fall Laax künftig zu vermeiden. Die konsequente Anwendung dieser Branchenlösung stärkt die Sicherheitskultur und unterstützt sowohl Seilbahnunternehmen als auch Lehrbetriebe wirkungsvoll in der Prävention.
